Der „Dreiklang“ einer Genossenschaft

Das zentrale Ziel der GEBAU Wohnen eG besteht darin, die Balance zu halten zwischen den Anforderungen ihrer Mitglieder und der ökonomisch sinnvollen Bewirtschaftung ihres Gebäudebestands. Denn nicht jede Modernisierung ist auch erwünscht, und nicht jeder Wunsch ist auch bezahlbar. Vor allem angesichts steigender Fluktuation, wachsendem Konkurrenzdruck und zunehmender Demografie müssen alle Interessen sehr genau gegeneinander abgewogen werden.

Um diesen Interessenausgleich in bestmöglicher Art und Weise zu erreichen, wurzelt unsere Genossenschaft auf drei verschiedenen Organen, die konstruktiv zusammenarbeiten.

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Aufsichtsrat

Die Mitgliederversammlung

Einmal im Jahr treffen sich alle Mitglieder auf der sogenannten Mitgliederversammlung, um über den Jahresabschluss des Vorstands sowie den Lagebericht des Aufsichtsrats und dessen Tätigkeit informiert zu werden. Jedes Mitglied besitzt eine Stimme (persönlich oder durch Vollmacht), um über die Beschlüsse und Vorschläge gemäß Tagesordnung abzustimmen. Die Rechte, Pflichten und Einflussmöglichkeiten der Mitglieder werden in der Satzung geregelt.

Der Vorstand

Den Vorstand würde man in einem klassischen Unternehmen am ehesten als „Geschäftsführung“ bezeichnen. Er leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich, wobei er natürlich an die entsprechenden Paragraphen der Satzung gebunden ist. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder müssen Mitglied der Genossenschaft sein und werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Die Mitglieder des Vorstandes sind:

  • Michael Lendeckel, seit 01.06.2003
  • Dirk Bachmann, seit 01.05.2021

Zum Prokuristen wurde bestellt:

  • Martin Schmidt, seit 13.10.1999

Der Aufsichtsrat

Wie der Name schon sagt, besteht die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats darin, den Vorstand zu beaufsichtigen, d. h. er fördert, berät und überwacht den Vorstand bei seinen Geschäften. Darüber hinaus werden die Aufgabenbereiche, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats durch Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung bestimmt und geregelt. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen Mitglied der Genossenschaft sein und werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren bestellt. Auch hier ist die Wiederwahl zulässig.

Mitglieder des Aufsichtsrates sind:

  • Klaus Baumann, seit 02.06.1987 (Vorsitzender)
  • Gabriele Wasiak, seit 22.08.1989  (stellv. Vorsitzende)
  • Giuseppe Bianco, seit 25.06.2003
  • Peter Gohlke, seit 25.06.1991
  • Angelika Elzholz, seit 01.06.2005
  • Peter Schnurbusch, seit 25.06.2003
  • Andree Twardon, seit 07.05.1996