Gruppe Menschen prostet sich zu bei einer Gartenparty

Wohnvorteil

Genossenschaft kommt von Genießen:

Bei der GEBAU Wohnen eG sind Sie als Mieterin oder Mieter automatisch auch Mitglied und somit sogar Miteigentümer Ihrer eigenen vier Wände. Mit anderen Worten: Sie wohnen so sicher wie im Eigentum und gleichzeitig so flexibel wie zur Miete. Doch das ist nur einer von vielen Wohnvorteilen bei der GEBAU:

Hochwertiges Wohnen:

Als Genossenschaft sind wir nicht am schnellen Geld, sondern an zufriedenen Mitgliedern interessiert. Aus diesem Grund stecken wir einen Großteil der Mietererlöse dahin, wo sie hingehören – in Ihre Wohnung. In den letzten Jahren investierten wir jährlich mehr als 2 Millionen Euro in den Bestand, und das sieht man den Wohnungen auch an.

Faire Konditionen:

Die GEBAU gehört zu den ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bietet Mitgliedern in allen Lebenslagen gute Wohnungen, die oft deutlich unter dem üblichen Mietspiegel liegen. Wohnen ist schließlich ein Grundbedürfnis des Menschen und gehört unserer Überzeugung nach nicht in die Hände von sogenannten „Immobilienhaien“.

Lohnende genossenschaftliche Rückvergütung:

Als Mitglied bei der GEBAU zahlen Sie keine Kaution, sondern erwerben Geschäftsanteile, die sich nach der Größe der von Ihnen bezogenen Wohnung richten. Sie sind somit Mieter und  Miteigentümer und profitieren entsprechend auch vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. In den letzten Jahren wurden jedem Mieter im Schnitt jährlich rund eine Monatsmiete rückvergütet. Jeweils Anfang Dezember zahlte die GEBAU ihren Mietern somit rund eine halbe Million Euro an Rückvergütungen aus.

Guter Service:

Sie hassen es, wenn Sie Ihrem Vermieter monatelang wegen einer defekten Beleuchtung im Treppenhaus hinterher telefonieren mussten? Wir auch! Ob in Notfällen oder bei Reparaturen rund um Ihre Wohnung – ein Anruf genügt und schon ist unsere technische Abteilung mit Rat und Tat zur Stelle.

Lebenslanges Wohnrecht:

Bei der GEBAU sind Sie Miteigentümer und verfügen somit über ein lebenslanges Wohnrecht. Kündigungen wegen Eigenbedarf sind ausgeschlossen. Sollten Sie hingegen aus privaten oder beruflichen Gründen Ihre Wohnung aufgeben müssen, ist das kein Problem. Sie können Ihren Dauernutzungsvertrag ganz normal zu den gesetzlichen Fristen kündigen. Unabhängig davon beträgt die Kündigungsfrist Ihrer Mitgliedschaft zwei Jahre zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.

Demokratisches Mitspracherecht:

In der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder vom Vorstand und dem Aufsichtsrat über das vergangene Geschäftsjahr informiert. Wichtige Entscheidungen werden durch demokratische Abstimmungsverfahren gemeinsam getroffen.