Häufig gestellte Fragen
Jeder kann zur gleichen Zeit Mitglied in verschiedenen Genossenschaften sein.
Die Geschäftsanteile können nicht verkauft werden. Ebenso können sie nicht an Dritte verpfändet werden, da sie gemäß Mietvertrag der Sicherung eventueller Ansprüche der GEBAU Wohnen eG aus dem Mitverhältnis dienen.Die Anteile sind jedoch übertragbar und vererbbar gemäß § 8 bzw. § 9 der Satzung der GEBAU Wohnen eG.
Gemäß § 3 der Satzung der GEBAU Wohnen eG können Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts Mitglieder werden.
Die GEBAU Wohnen eG ist eine Vermietungsgenossenschaft, die ihre Wohnungen, Garagen und Stellplätze ausschließlich an ihre Genossenschaftsmitglieder vermietet. Daher ist der Erwerb der Mitgliedschaft zwingend erforderlich.
Bei Aufnahme in die Genossenschaft wird zurzeit kein Eintrittsgeld erhoben. Für die Mitgliedschaft sind 10 Anteile (d.h. 1.000,00 EUR) zu zeichnen. Darüber hinaus hat jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird, einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile nach Maßgabe der von Vorstand und Aufsichtsrat festgesetzten Grundsätze zu übernehmen. Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Zahlungen in Teilbeträgen zulassen.
Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Es gilt eine einjährige Kündigungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist steht unmittelbar nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung das Guthaben zur Auszahlung an. Auch in dieser Zeit (sogenannte Zeit der Auseinandersetzung) ist das Guthaben dividendenberechtigt. Die genauen Bestimmungen sind in § 12 der Satzung der GEBAU Wohnen eG geregelt.
Gemäß § 4 der Satzung der GEBAU Wohnen eG bedarf es zum Erwerb der Mitgliedschaft einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand. Die Mitgliedschaft entsteht durch die Eintragung in die Mitgliederliste.
§ 13 – § 16 der Satzung.
Die Mitgliedschaft läuft lebenslang. Sie endet durch
• Kündigung (§ 7 der Satzung)
• Übertragung des Geschäftsguthabens (§ 8 der Satzung)
• Tod (§ 9 der Satzung)
• Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft des Handelsrechts (§ 10 der Satzung)
• Ausschluss (§ 11 der Satzung)
Die GEBAU Wohnen eG erstellt jedes Jahr einen Geschäftsbericht, der allen Mitgliedern zugesendet wird. Darüber hinaus bemühen wir uns, im Rahmen unseres Internetauftritts alle wichtigen Informationen für unsere Mitglieder bereitzustellen.
Jedem neu eintretenden Mitglied wird ein Exemplar der Satzung ausgehändigt. Darüber hinaus ist die aktuelle Fassung der Satzung auf unserer Homepage eingerichtet: Satzung der GEBAU Wohnen eG
Als Genossenschaft schließen wir Dauernutzungsverträge nach einheitlichem Vertragsmuster mit den Nutzungsberechtigten (Mietern) ab. Hierbei deutet schon die Begriffswahl „Dauernutzungsvertrag“ auf etwas Besonderes im Vergleich zum „Mietvertrag“ hin. Schon bei Abschluss eines solchen Vertrages ist der nutzungsberechtigte Mieter sicher, dass er die angemietete Wohnung spekulationsfrei und lebenslang bewohnen kann. Szenarien wie Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen.
Eine allgemein übliche Kleintierhaltung (z.B. Fische, Hamster, Vögel etc.) ist erlaubt. Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung haben wir in unseren allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Nutzungsvertrag jedoch festgelegt, dass Tierhaltung, die hierüber hinausgeht (z.B. das Halten eines Hundes), der vorherigen Zustimmung der Genossenschaft bedarf. Aufgrund verschiedenster negativer Erfahrungen in der Vergangenheit erteilt die Genossenschaft grundsätzlich keine Genehmigung zur Hundehaltung o.ä.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist unabhängig von der Anmietung einer ganz bestimmten Wohnung. Wohnungswechsel berühren somit die Mitgliedschaft nicht.
Bei Schäden in der Wohnung oder am Objekt ist umgehend die Verwaltung (Abteilung Technik) zu informieren. Hier werden die Meldungen aufgenommen und Aufträge zeitnah an die jeweils notwendigen Handwerker erteilt.
Findet man an Decken Flecken,wird die Wohnung inspiziert,
um auch noch Schimmel zu entdecken, der einen restlos irritiert.
Dann mächtig stellt die Frage sich: „Wer/was ist schuld? Ich sicher nicht!
Man schimpft und wettert, doch was nun?
Ja sicher! Der Vermieter muss was tun!“
Der kleine Reim beschreibt recht zutreffend die Situation, wenn Feuchtigkeit oder gar Schimmel in der Wohnung entdeckt werden. Die Erfahrung jedoch zeigt, dass nur in den wenigsten Fällen bautechnische Mängel der Grund für Feuchtigkeitsflecken oder Schimmelbildung ist. Der häufigste Grund ist leider unregelmäßiges Heizen und zu geringes oder falsches Lüften. Sollte in Ihrer Wohnung Schimmel auftreten, so bitten wir Sie, sich unverzüglich mit unserer Instandhaltungsabteilung in Verbindung zu setzen. In kürzester Zeit wird ein Mitarbeiter Ursachenforschung vor Ort mit Hilfe entsprechender Messgeräte betreiben. Wird tatsächlich ein bautechnischer Schaden festgestellt, so werden entsprechende Fachhandwerker zur Ursachenbehebung beauftragt. Kann festgestellt werden, dass die Feuchtigkeit von innen kommt (Kondensatbildung), so wird der Mitarbeiter ein aufklärendes Gespräch mit Ihnen führen, um die Situation durch richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten für die Zukunft zu beheben. An dieser Stelle empfehlen wir für das richtige Raumklima: – täglich mehrmals gründlich querlüften – von innen beschlagene Fenster sind ein Hinweis auf zu feuchtes Innenklima; sofort lüften – die Kippfenster bei kühler Witterung nicht ständig offen lassen – Bad und Küche sollten Sie gut lüften. Die Türen geschlossen halten, damit sich die hier besonders hohe Luftfeuchtigkeit nicht in der Wohnung ausbreitet – die Wohnung – auch das Schlafzimmer – nicht auskühlen lassen (Kondenswasserrisiko) – Türen zwischen kalten und warmen Räumen geschlossen halten – Möbel nicht direkt an die Außenwände stellen.
Von unseren rund 1.400 Wohnungen befinden sich ca. 1.300 im gesamten Stadtgebiet Ennepetal und ca. 100 im Stadtgebiet Breckerfeld.
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